Verhaltenstherapie
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, sofern eine psychische Störung vorliegt und eine Psychotherapie notwendig ist. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Die Kosten für eine Paartherapie können weder mit den gesetzlichen Krankenkassen, den privaten Krankenkassen und der Beihilfe abgerechnet werden.
Die Abrechnung erfolgt auf Selbstzahler-Basis.
Die Kosten für Coaching und Beratung werden ebenfalls nicht von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe übernommen. Auf Selbstzahlerbasis können diese Leistungen in Anspruch genommen werden.